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Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule des Kantons Aargau überträgt, gestützt auf §34 Abs.2 der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung, die Organisation und Durchführung der Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung für Anlagen- und Apparatebauer EFZ, Automatiker EFZ, Automatikmonteur EFZ, Elektroniker EFZ, Konstrukteure EFZ, Mechanikpraktiker EBA, Polymechaniker EFZ sowie Produktionsmechaniker EFZ einer Fachkommission.