Um das Datenschutzgesetz (DSG) einzuhalten, genügt es nicht mehr den Benutzer über die Cookie-Verwendung zu informieren! Neu müssen die Cookies mit einer Einwilligung ausgewählt und bestätigt werden.
Damit das Datenschutzgesetzt eingehalten werden kann, muss der/die Webseitenbetreiber/in wissen, welche Personendaten wofür verwendet und wie und wo diese bearbeitet werden.
Somit stellt sich die Grundsatzfrage:
- Benötigen Sie die Daten (Besucherstatistik, Klickraten, Werbeerfolg usw.) der Webseitenbesucher auf der Webseite?
- Ja:
- somit gilt es zu entscheiden, ob man diese Daten weiterhin via Google-Analytics abfragen oder man zu einem unabhängigen, kostenpflichtigen Anbieter, wechseln möchte.
- Wichtig zu wissen ist, dass egal welches Webanalyse-Tool verwendet wird, der Webseitenbesucher, die Cookies explizit auswählen und bestätigen muss.
- in diesem Fall muss der neue Cookie-Banner, auf welchem der Webseitenbesucher die Einwilligung für die Nutzung der Daten explizit auswählen kann, auf der Webseite integriert werden.
- Nein:
- somit kann, falls vorhanden, Google-Analytics und der Cookie-Plugin von der Webseite entfernt werden.
Hinweis: Es muss auf jeder Webseite, auch wenn kein Webanalyse-Tool verwendet wird, eine Impressum/Datenschutz-Seite vorhanden sein,